Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen



Geltungsbereich

Die nachfolgenden allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (im Folgenden kurz AGB) gelten für Verträge zwischen Metallbearbeitung Hergert GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer, Herr Arthur Hergert, Unterm Ohmberg 1a, 34431 Marsberg, Telefon, (0 2992) 9728390, Fax (0 2992) 9728399, Mail info@metallbearbeitung-hergert.de und ihren Kunden (Verbraucher und Unternehmer).

Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, § 13 BGB

Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen
beruflichen Tätigkeit handelt, § 14 BGB


Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende bzw. ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt.

Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern steht in bestimmten gesetzlich geregelten Fällen ein Widerrufsrecht zu. In diesem Fall belehren wir Sie hierüber gesondert.

§ 1 Vertragsschluss

1.1 Bestellungen des Kunden bei Metallbearbeitung Hergert GmbH, stellen lediglich ein Angebot an Metallbearbeitung Hergert GmbH zum Abschluss eines Vertrages dar. Die Bestellbestätigung ist keine Annahme des Vertrages durch Metallbearbeitung Hergert GmbH.

1.2 Angebote gegenüber Unternehmen sind grundsätzlich freibleibend.

1.3 Die Annahme erfolgt durch Metallbearbeitung Hergert GmbH mit gesonderter Auftragsbestätigung oder mit Lieferung der Ware


§ 2 Lieferung

2.1 Metallbearbeitung Hergert GmbH liefert ab Lager an die vom Kunden angegebene Adresse in Deutschland. Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr mit Übergabe der Ware an den Spediteur bzw. bei Abholung durch den Kunden, bei Versandbereitschaft auf den Kunden über.


§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

3.1 Alle Preise verstehen sich in Euro zzgl. MwSt. und Verpackung und Versandkosten.

3.2 Zahlungen sind sofort und ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung fällig, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen oder auf der Rechnung abweichende Zahlungsfristen ausgewiesen wurden. Verzugszinsen werden in Höhe von 7,68 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.


§ 4 Mahnung und Eigentumsvorbehalt

Die Mahnungen werden wie folgt gestaffelt:

• 1. Mahnung nach 14 Tagen – 25 € Gebühr

• 2. Mahnung nach 21 Tagen – 50 € Gebühr

• 3. Mahnung nach 28 Tagen – 75 € Gebühr


§ 5 Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von Metallbearbeitung Hergert GmbH

Ist der Kunde Unternehmer, gilt daneben folgendes:

• Die gelieferte Ware bleibt Eigentum von Metallbearbeitung Hergert GmbH bis zur Erfüllung sämtlicher Metallbearbeitung Hergert GmbH gegen den Kunden zustehender Ansprüche, auch wenn die einzelne Ware bezahlt worden ist.

• Der Unternehmerkunde ist befugt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb an Dritte weiter zu veräußern, wenn sichergestellt wird, dass die Zahlung an Metallbearbeitung Hergert GmbH erfolgt und dass das Eigentum auf den Dritten erst übergeht, wenn dieser seine Zahlungsverpflichtungen erfüllt hat.

• Der Unternehmerkunde kann seinerseits unter Eigentumsvorbehalt weiterveräußern, ohne dass hierdurch das vorbehaltene Eigentum auf den Dritten übergeht.

• Der Unternehmerkunde darf ohne Zustimmung von Metallbearbeitung Hergert GmbH, die Vorbehaltsware nicht verpfänden oder diese zur Sicherung übereignen. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Unternehmerkunden erfolgt ausschließlich im Namen und im Interesse von Metallbearbeitung Hergert GmbH. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Unternehmerkunde Metallbearbeitung Hergert GmbH unverzüglich zu benachrichtigen.

• Der Unternehmerkunde tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware einschließlich aller Nebenrechten bereits jetzt in voller Höhe im Voraus sicherungshalber Metallbearbeitung Hergert GmbH ab, die diese Abtretung annimmt. Bis auf Widerruf und solange sich der Unternehmerkunde nicht in Verzug befindet, ist der Unternehmerkunde berechtigt, die Metallbearbeitung Hergert GmbH abgetretenen Forderungen selbst einzuziehen; er ist jedoch nicht berechtigt, über sie in anderer Weise, z. B. durch Abtretung, zu verfügen.

• Auf Verlangen von Metallbearbeitung Hergert GmbH hat der Unternehmerkunde die Forderungsabtretung dem betreffenden Abnehmer bekannt zu machen und Metallbearbeitung Hergert die zur Geltendmachung ihrer Rechte gegen den Abnehmer erforderlichen Unterlagen, z. B. Rechnungen, auszuhändigen und die erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Metallbearbeitung Hergert GmbH wird die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden nach Wahl von Metallbearbeitung Hergert GmbH freigeben, soweit deren Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.

• Für die Konstruktionen, Muster, Abbildungen, Kostenvoranschläge oder Angebote behält Metallbearbeitung Hergert GmbH sich das Eigentum und aller gewerbliche Schutz und Urheberrechte vor, auch wenn der Kunde die Kosten für Konstruktion usw. übernommen hat.

• Der Kunde darf die Konstruktionen nur in der mit Metallbearbeitung Hergert GmbH vereinbarten Weise nutzen. Die Lieferware darf er ohne die schriftliche Zustimmung von Metallbearbeitung Hergert nicht selbst produzieren oder von Dritten produzieren lassen. Sofern Metallbearbeitung Hergert GmbH Waren nach vom Kunden vorgeschrieben Konstruktionen liefert, haftet der Kunde dafür, dass durch Ihre Herstellung und Lieferung gewerbliche und sonstige Rechte Dritter nicht verletzt werden. Er hat Metallbearbeitung Hergert alle aus solcher Rechtsverletzungen Schaden zu ersetzen.

• Alle von Metallbearbeitung Hergert GmbH hergestellte oder beigestellte Formen, Vorrichtungen, Werkzeuge oder sonstige Mittel bleiben als Eigentum von Metallverarbeitung Hergert auch wenn der Kunde die Kosten dafür teilweise oder ganz übernommen hat.

• Alles aus der Geschäftsverbindung mit Metallbearbeitung Hergert GmbH hat der Kunde gegenüber Dritten geheim zu halten.


§ 6 Gewährleistung

6.1 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Die Rechte aus einer etwaigen Garantie werden durch diese AGB weder ausgeschlossen noch beschränkt.

6.2 Ist der Kunde Unternehmer entscheidet Metallbearbeitung Hergert GmbH über die Art der Nacherfüllung und es gilt zusätzlich § 377 HGB; im Fall der Ersatzlieferung sind die Kosten des Ausbaus der mangelhaften Sache und die Kosten des Einbaus der mangelfreien Ersatzsache vom Nacherfüllungsanspruch nicht erfasst.

6.3 Mängelansprüche des Kunden, der Unternehmer ist, verjähren in einem Jahr ab Lieferung.

6.4 Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben.


§ 7 Haftung

Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Das gilt nicht soweit Metallbearbeitung Hergert GmbH nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften (z. B. Produkthaftungsgesetz), bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d.h. Pflichten, die Metallbearbeitung Hergert GmbH dem Kunden nach Inhalt und Zweck des Vertrages gerade zu gewähren hat oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf, haftet. Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt


§ 8 Überlassene Unterlagen 

An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen – auch in elektronischer Form –, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung.